Weitere Entscheidung unten: OLG Dresden, 25.11.1997

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 21.04.1997 - 4 UF 441/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3025
OLG Hamm, 21.04.1997 - 4 UF 441/96 (https://dejure.org/1997,3025)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.04.1997 - 4 UF 441/96 (https://dejure.org/1997,3025)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. April 1997 - 4 UF 441/96 (https://dejure.org/1997,3025)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines ehelichen Kindes auf Kindesunterhalt; Auswirkungen von Schwierigkeiten oder Rückschlägen im Fortgang eines Studiums auf die Unterhaltsberechtigung; Mangelnde Bedürftigkeit des Unterhaltsschuldners wegen Zweifeln an einem zielstrebigen Studium und der ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 726
  • FamRZ 1998, 767
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.01.1995 - XII ZR 240/93

    Verwirkung des Unterhaltsanspruchs eines volljährigen Kindes

    Auszug aus OLG Hamm, 21.04.1997 - 4 UF 441/96
    Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. FamRZ 1995, 475, 477), welcher der Senat folgt, stellt eine Vergütung, die ein Student aus einer Nebenerwerbstätigkeit erzielt, grundsätzlich Einkommen aus überobligationsmäßiger Tätigkeit dar.
  • OLG Hamm, 12.12.1996 - 4 UF 291/96

    Anrechnung von Arbeitseinkünften eines unterhaltsberechtigten studierenden Kindes

    Auszug aus OLG Hamm, 21.04.1997 - 4 UF 441/96
    Der Senat verweist insoweit auf seine Ausführungen im Berufungsurteil vom 12. Dezember 1996 im Verfahren 4 UF 291/96 OLG Hamm.
  • KG, 11.04.2011 - 17 UF 45/11

    Kindesunterhalt: Pflichten eines in der Ausbildung befindlichen

    Die Darlegungs- und Beweislast liegt freilich, in entsprechender Anwendung der diesbezüglichen Grundsätze beim Ausbildungsunterhalt (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1998, 767 [bei juris Rz. 11]) beim Antragsgegner; von ihm sind die Gründe für das Nichtbestehen der Abschlussprüfung umfassend darzulegen.
  • OLG Hamm, 16.04.1999 - 8 WF 514/98

    Nachehelicher Unterhalt - Leistungsfähigkeit - freiwillige Leistung Dritter -

    Solche Leistungen bleiben aber unterhaltsrechtlich sowohl auf Seiten des Unterhaltsberechtigten als auch auf Seiten des Unterhaltsverpflichteten regelmäßig unberücksichtigt, es sei denn, es kommt ein abweichender Wille des leistenden Dritten erkennbar zum Ausdruck (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGH, FamRZ 1992, 1045 ; 1993, 417; OLG Hamm, FamRZ 1993, 100 ; 1998, 767).
  • OLG Hamm, 12.12.1996 - 4 UF 291/96

    Anrechnung von Arbeitseinkünften eines unterhaltsberechtigten studierenden Kindes

    Der Senat hat beide Parteien im Senatstermin vom 12.12.1996 persönlich angehört, wobei sich die Angaben der Parteien teilweise auch auf das zwischen ihnen bestehende weitere Unterhaltsverfahren, 186 F 66/96 AG Dortmund = 4 UF 441/96 OLG Hamm beziehen.
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 25.11.1997 - 10 WF 455/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,7027
OLG Dresden, 25.11.1997 - 10 WF 455/97 (https://dejure.org/1997,7027)
OLG Dresden, Entscheidung vom 25.11.1997 - 10 WF 455/97 (https://dejure.org/1997,7027)
OLG Dresden, Entscheidung vom 25. November 1997 - 10 WF 455/97 (https://dejure.org/1997,7027)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässige Begründung der Versagung von Prozesskostenhilfe auf Grund Unschlüssigkeit einer Abänderungsklage; Anpassung von Jugendamtsurkunden an wesentlich veränderte Verhältnisse; Kurzfristige Arbeitslosigkeit als vorübergehender, nicht zu einer Herabsetzung der ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 1615h Abs. 1 S. 2; ZPO § 323 Abs. 1
    Abänderung von Jugendamtsurkunden wegen vorübergehender Arbeitslosigkeit des Unterhaltsverpflichteten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 767
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 31.08.1999 - 25 WF 108/99

    Abänderbarkeit von Jugendamtsurkunden

    Derartige Titel werden notariellen Urkunden gleichgestellt, so daß auf diese gem. § 323 Abs. 4 ZPO die Vorschriften der Abänderungsklage entsprechende Anwendung finden (vgl. BGH NJW 1985, 64 = FamRZ 1984, 997; OLG Dresden FamRZ 1998, 767; Baumbach/Hartmann, ZPO, 57. Aufl., § 323 Rn. 78).
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